Seelsorge und Sakramente
Sakramente sind sichtbare Zeichen der Nähe Gottes. Durch die Sakramente gibt uns Gott Anteil an seinem Leben, nimmt uns auf in die Gemeinschaft der Kirche und stärkt und kräftigt uns mit seinem Geist für unser Leben als Christen in dieser Welt. Die Spendung der Sakramente geschieht durch wirkmächtige Zeichen (Wasser, Salböl, Brot und Wein, Handauflegung) und sind Begegnungen mit Christus, der selbst das große Zeichen und Werkzeug der Liebe Gottes zu uns Menschen ist.
Die katholische Kirche kennt sieben Sakramente: Taufe, Eucharistie, Firmung, Ehe, Buße, Weihe und Krankensalbung.
Im Folgenden werden die Sakramente vorgestellt, wie sie in den Gemeinden unserer Seelsorgeeinheit gespendet werden: Taufe, Eucharistie, Firmung, Ehe, Buße und Krankensalbung.
Taufe und Taufvorbereitung
Die Taufe ist das grundlegende Sakrament eines Christen und die Aufnahme in die christliche Gemeinschaft. Mit der Taufe bitten Eltern um Gottes Segen und Begleitung für ihr Kind. Eltern, Patinnen und Paten versprechen, für eine christliche Erziehung zu sorgen.
Die Taufe das Sakrament, das alle christlichen Kirchen verbindet, d. h., sie gilt für alle christlichen Kirchen und wird darum auch bei einem Wechsel der Konfession nicht wiederholt.
Beim Taufgespräch wird über die Bedeutung der Taufe, die Aufgaben der Eltern und Paten und die Gestaltung der Tauffeier gesprochen. Es wird geklärt, welche Gebete und Lieder bei der Tauffeier gewünscht werden.
In unseren Gemeinden bieten wir sogenannte Taufsonntage an. Die entsprechenden Termine können Sie bei unserem Pfarramt in N. erfragen. Die Taufen sind in der Regel um 11.45 Uhr.
Bei der persönlichen Taufanmeldung in den Pfarrbüros benötigen wir zu den Personen- und Adressdaten von Täufling, Eltern, Taufpaten auch die Geburtsurkunde des Kindes, die Unterschrift beider Elternteile und je einen Patenschein der Taufpaten (wird von den Wohnsitzpfarrämtern der Taufpaten ausgestellt). Voraussetzungen für das Patenamt sind: katholische Konfession, Mindestalter 16 Jahre, gefirmt und nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten.
Erstkommunion
Bei der Erstkommunion feiern wir den erstmaligen Empfang der heiligen Eucharistie. Auf diesen besonderen Moment stimmen wir uns in der Vorbereitungszeit ein, welche meist im Dezember beginnt.
Wie läuft dies konkret ab?
Unsere Vorbereitung findet dort statt, wo auch später die Kommunion gefeiert wird - in den Kirchen unserer Gemeinden. Die Idee ist, sich mit der Räumlichkeit, den Gegenständen und der Besonderheit und der Bedeutung des Kirchenraumes vertraut zu machen und nach und nach seinen Platz in der Gemeinschaft zu finden. So treten an Stelle der bisherigen Gruppenstunden, die in der Regel zu Hause stattgefunden haben, vier Weggottesdienste und die Beichte, sowie weitere freiwillige Angebote.
Diese Gottesdienste feiern die Erstkommunionfamilien gemeinsam mit Pastoralreferentin Mirjam Schweizer in den jeweiligen Gemeinden. Die Weggottesdienste thematisieren inhaltlich den Aufbau der heiligen Messe, liturgische Handlungen und grundlegende christliche Haltungen. Ziel ist es, in die Rituale der Kirche hineinzuwachsen und sie verstehen zu lernen.
In der „Stunde danach“ versammeln sich alle im Gemeindehaus und in lockerer Atmosphäre, um über Gott und die Welt ins Gespräch zu kommen.
Durch ihr aktives Mittun werden die Familien und Kinder nach und nach in den Gottesdienst eingeführt. Es ist damit vergleichbar ein Instrument zu lernen: Das Lernen lebt von Wiederholung und der schrittweisen Erweiterung des Könnens. Ähnlich werden die Kinder mit dem Gottesdienst vertraut.
So kann diese Vorbereitungszeit auch als Grundstein für einen lebenslangen Einübungsprozess gesehen werden - seinen Weg mit der Kirche und Jesus Christus zu finden und immer wieder zu vertiefen.
Für Rückfragen steht Ihnen PR Mirjam Schweizer mirjam.schweizer(at)drs.de gerne und jederzeit zur Verfügung.
Zur Info: Alle Eltern der Drittklässler erhalten von uns eine Einladung zum Infoelternabend und eine Anmeldung. Sollten Sie keine bekommen haben, melden Sie sich bitte bei uns im Pfarrbüro Schwarzenbach.
Firmung
Einmal im Jahr wird in unserer Seelsorgeeinheit das Sakrament der Firmung gespendet. Gefirmt werden in der Regel Jugendliche im Alter von 14-16 Jahren.
Das Sakrament der Firmung wird oft auch als „Sakrament der Mündigkeit“ bezeichnet, das heißt, die Entscheidung dafür liegt bei den Jugendlichen. Bei der Taufe haben die Eltern stellvertretend für die Jugendlichen den Glauben bekannt. Nun sind die Jugendlichen gefragt. Mit der Firmung werden sie volle Mitglieder der katholischen Kirche – mit allen Rechten und Pflichten.
Das Wort „Firmung“ kommt vom lateinischen „firmare“ und heißt übersetzt „bestärken, festigen, ermutigen“. Die Firmung ist das Sakrament der Bestärkung im Christsein. Die Kraft des Heiligen Geistes ermutigt, Verantwortung für sich und die Gemeinschaft zu übernehmen.
Wir bitten um Verständnis, falls jemand keine Einladung bekommt. Selbstverständlich sind alle eingeladen, die sich zum jeweiligen Termin firmen lassen möchten – auch ältere Jugendliche und Erwachsene, die das Sakrament der Firmung noch nicht empfangen haben, dies aber nachholen wollen.
Für die Firmanmeldung ist eine Taufbescheinigung vom Taufpfarramt notwendig, wenn die Taufe nicht in der Gemeinde gespendet worden ist, in der die Anmeldung zur Firmung erfolgt.
Verantwortlich für die Firmvorbereitung in der SE:
Gemeindereferentin Verena Vey
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Vey.
Beichte/Bussakrament
Die heilende Zuwendung Jesu zu den Menschen zeigt sich besonders darin, dass er gerade die Sünder und Verlorenen sucht und ihnen die Versöhnung mit Gott und den Mitmenschen schenkt. Die Beichte ist die sakramentale Form der Sündenvergebung, in der Gott durch den Dienst des Priesters die Versöhnung persönlich zuspricht. Es ist sinnvoll, diesen direkten Kontakt von Zeit zu Zeit zu suchen und im Aussprechen seiner Schuld die Vergebung Gottes zu erfahren.
Falls Sie ein Beichtgespräch oder ein seelsorgerliches Gespräch wünschen, so nehmen Sie direkt mit einem Priester Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren.
Vor Weihnachten und Ostern werden feste Beichtzeiten angeboten. (Die Termine finden Sie im Mitteilungsblatt und im Terminkalender dieser Website.)
Eine gemeinschaftliche Form der Umkehr und Buße ist die Bußfeier. Sie macht deutlich, dass die Umkehr und Hinwendung zu Gott nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für die Gemeinschaft notwendig ist.
Die Termine der Bußfeiern, die ebenfalls vor Weihnachten und vor Ostern in der Seelsorgeeinheit stattfinden, werden in den Mitteilungsblättern und im Terminkalender dieser Website veröffentlicht.
Die Vorbereitung auf die Erstbeichte der Kommunionkinder findet im Rahmen der Erstkommunionvorbereitung statt.
Kirchliche Trauung und Vorbereitung
Zur Planung Ihrer kirchlichen Trauung in einer Kirche unserer Seelsorgeeinheit sind folgende Schritte zu beachten:
- Vereinbaren Sie zu allererst und frühzeitig, mindestens 6 Monate vorher (bevor Sie ein Lokal für Ihre anschließende Feier buchen) mit dem zuständigen Pfarramt der Kirche vom angedachten Trauungsort, den Termin Ihrer kirchlichen Trauung und den Termin für ein vorbereitendes Traugespräch.
- Setzen Sie sich ca. 6 Monate vor Traudatum mit dem Pfarramt Ihres Wohnsitzes in Verbindung. Dort wird durch den zuständigen Pfarrer das sog. Ehevorbereitungsprotokoll erstellt (Erhebung der Personendaten, Klärung der Voraussetzungen für eine kirchliche Eheschließung). Bringen Sie zur Erstellung des Ehevorbereitungsprotokolls aktuell ausgestellte Taufbescheinigungen mit, die nicht älter als 6 Monate sein dürfen. Sie können diese telefonisch bei den Pfarrämtern Ihres Taufortes anfordern. Sind Sie in unserer Seelsorgeeinheit „ An der Argen“ getauft worden, wird die Taufbescheinigung im jeweiligen Pfarramt ausgestellt. Dazu, falls schon vorhanden, die Bescheinigung des Standesamtes über die erfolgte standesamtliche Trauung
- Für die Kirchliche Trauung werden zwei Trauzeugen gebraucht, die mindestens 16 Jahre alt sein müssen. Sie bestätigen in der Feier durch ihre Unterschrift die vollzogene Trauung. Geben Sie beim Erstellen des Ehevorbereitungsprotokolls die Namen und Anschriften der Trauzeugen an.
- Die Trauung kann innerhalb einer Messfeier oder innerhalb einer WortGottesFeier stattfinden. Die Gottesdienstform und auch die Gestaltung Ihrer Trauung besprechen Sie mit dem Geistlichen, der die Trauung hält. In den sieben Gemeinden der Seelsorgeeinheit „An der Argen“ stehen die beiden Pfarrer sowie die beiden Ständigen Diakone als Traugeistliche bereit. Nach Anmeldung Ihrer Trauung in einem unserer Pfarrämter wird intern geklärt, wer von den Geistlichen für Ihre Trauung zur Verfügung stehen kann.
- Zur Feier Ihrer kirchlichen Trauung bringen Sie bitte mit
- die Bescheinigung des Standesamtes über die erfolgte standesamtliche Trauung (falls nicht schon vorher zum Ehevorbereitungsprotokoll dazu gefügt)
- das Stammbuch
- die Ringe
- evtl. eine Hochzeitskerze
Haben Sie noch Fragen? Unsere Pfarrbüros helfen Ihnen gerne weiter.
Seelsorgerliches Gespräch
Wenn Sie ein seelsorgerliches Gespräch suchen, um Ihr Anliegen ausführlich besprechen zu können, so können Sie dies gerne direkt mit einem der Pfarrer oder einer der pastoralen Mitarbeiterinnen vereinbaren. Das Pfarrbüro kann Ihnen bei der Kontaktaufnahme auch behilflich sein.
Krankensalbung/Beistand beim Sterben
Das Sakrament der Krankensalbung kann jeder Gläubige empfangen, der sich in einer schwierigen gesundheitlichen Situation befindet. Dieses Sakrament macht im Zeichen der Salbung mit dem Krankenöl die besondere Zuwendung Jesu zu den Kranken sichtbar und erfahrbar und schenkt denen, die es empfangen, Trost, Frieden und die Kraft und den Beistand des Heiligen Geistes.
Die Krankensalbung kann öfters im Leben empfangen werden. Sie ist nicht nur ein Sakrament für Sterbende, sondern gerade auch für schwerkranke und gebrechliche Menschen.
Wenn Sie das Sakrament der Krankensalbung empfangen wollen, dürfen Sie jederzeit einen Priester direkt ansprechen oder dies über das Pfarrbüro anmelden. Nach Terminabsprache kommt der Priester dann ins Haus und spendet dort die Krankensalbung.
Sollte kein Priester erreichbar sein, kann ein Sterbesegen durch einen Pastoralen Mitarbeiter oder eine Pastorale Mitarbeiterin gespendet werden.
Eine gemeinschaftliche Feier der Krankensalbung, in der ganz besonders zum Ausdruck kommt, dass die ganze Gemeinde mit ihrem Gebet und ihrem Glauben die Bitten der Kranken mittragen wollen, findet zu bestimmten Zeiten auch in einem Gemeindegottesdienst statt.
Segnungen
Zur Segnung von Gegenständen (Kreuz, Rosenkranz, etc.) können Sie diese gerne zu einem Gottesdienst mitnehmen und sie nach dem Gottesdienst in der Sakristei durch einen Geistlichen segnen lassen.
Wenn Sie die Segnung eines Hauses oder einer Wohnung wünschen, vereinbaren Sie dazu direkt mit einem Geistlichen einen passenden Termin.
Gebetsanliegen/Messstipendien
Das Messstipendium ist eine Geldgabe, die freiwillig gegeben wird, damit die Messfeier für ein besonderes Anliegen begangen wird. Viele geben ein solches Messstipendium als Fürbitte für Verstorbene. Aber auch für kranke Angehörige oder Menschen in schwierigen Situationen kann ein solcher Gottesdienst gefeiert werden.
Die gegebene Geldgabe verbleibt zu einem Teil in der jeweiligen Kirchengemeinde und wird im Haushalt für kirchliche Zwecke verbucht. Ein anderer Teil wird der Bistumsverwaltung überwiesen, um damit kirchliche Zwecke der Diözese zu finanzieren.
Die Pfarrbüros nehmen Ihre Gebetsanliegen und Ihre Geldgabe gerne an und besprechen mit Ihnen, zu welchem Termin Ihr Anliegen in einer Messfeier berücksichtigt werden kann.
Prävention sexualisierter Gewalt
Liebe Leserinnen und liebe Leser,
der Schutz der uns anvertrauten Kindern, Jugendlichen und schutz-und hilfsbedürftigen Erwachsenen ist uns eine Herzensangelegenheit: In unserer Seelsorgeeinheit „An der Argen“ haben wir vier Kindertagesstätten in katholischer Trägerschaft und viele Gruppierungen in der Kinder- und Jugendpastoral.
Aus diesem Grund haben wir das vorliegende Schutzkonzept erarbeitet, diskutiert, geschrieben und uns einen Verhaltenskodex erarbeitet. Das Schutzkonzept soll uns eine wichtige Hilfestellung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sein. Es soll uns für das Thema sensibilisieren und will uns durch regelmäßige professionelle Fortbildungen helfen, Anzeichen von Missbrauch frühzeitig zu erkennen. Wir hoffen, durch hohe Anforderungen an Engagierte in der Kinder- und Jugendarbeit Täter und Täterinnen auszuschließen. Dabei bestärkt uns die Erkenntnis, dass in Einrichtungen und Gruppen, in denen über sexualisierte Gewalt gesprochen und reflektiert wird, weniger Übergriffe stattfinden. Darüber hinaus möchten wir die Kinder und Jugendlichen in ihren Rechten und ihrem Selbstbewusstsein bestärken.
Aufgrund der traurigen Tatsache, dass es leider auch bei uns in der Kirche immer wieder Fälle gegeben hat und nicht auszuschließen ist, dass es noch immer Fälle gibt, in denen sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch in jeglicher Form vorkommt, sind wir in besonderer Weise herausgefordert, den eigenen wie den gesellschaftlichen Ansprüchen an uns gerecht zu werden und Fehlverhalten in jeglicher Form so früh als möglich wahrzunehmen und zu unterbinden.
Sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch werden sich wohl nie grundsätzlich verhindern lassen. Unsere Präventionsordnung ist diesem Ziel dennoch verpflichtet und will auch sicherstellen, dass potentielle Täter und Täterinnen im Raum der Kirche nicht den Eindruck gewinnen, dass ihr Tun nicht bemerkt wird.
Prävention bedeutet für uns: Das Lebensfeld Kirche so zu gestalten, dass die Möglichkeiten zu Fehlverhalten im Sinne von sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch gar nicht erst gegeben sind. Natürlich bedeutet Prävention auch, sich der Betroffenen anzunehmen und sicherzustellen, dass sie in guten Händen sind, falls es zu einem Vorfall kommt.
Jetzt geht es darum, diese Worte mit Leben zu füllen. Wir wollen die Verantwortung annehmen, uns gegenseitig zu fördern, zu stärken und zu unterstützen, damit Kirche ein Ort sein kann wo es allen gut geht. Ein Ort, wo Menschen eine Heimat finden können und in ihrem Da-Sein und So-Sein bestärkt werden. Gott gebe uns die Kraft, das Vertrauen und den Mut, für diese Werte einzustehen.
Unsere Präventionsbeauftragte:
Gemeindereferentin Verena Vey
Wangener Straße 8, 88279 Amtzell
07520-9669066
verena.vey(at)drs.de
Sollten Sie Anliegen oder Fragen rund um das Thema Prävention haben, können Sie sich gerne bei Ihr melden.